Näheres zu den Fälschungen Jupp Jenniches und die Zusammenarbeit mit dem Händler Schuppner findet sich in C. Müller-Straten: Fälschungserkennung, Bd. 1, S. 342.
"Wie das Provenienz-Gutachten weiter feststellt, war sie [Frau Tekla Hess, Ehefrau des damals bereits verstorbenen Sammlers und Mäzens Alfred Hess] im März 1937 gezwungen, dieses Gemälde [Kirchner's Urteil des Paris] zusammen mit anderen Werken [von der Schweiz] zurück nach Deutschland zu schicken, wo sie die Werke im Kölnischen Kunstverein unterbrachte. Im Jahr 1939 gelang ihr die Emigration nach Großbritannien. Nach Ende des 2. Weltkrieges wurde ihr seitens des Kölnischen Kunstvereins mitgeteilt, dass die ehemals eingelagerten Bilder zerstört, jedenfalls nicht mehr vorhanden seien.
Erst im sogenannten Kölner Kunstfälscherprozess 1949/50 tauchten einige der vermeintlich zerstörten Bilder als Diebesgut wieder auf. Im Rahmen dieses Strafprozesses stellte sich heraus, dass sowohl der damalige Hängemeister des Kölnischen Kunstvereins als auch Dritte sich Bilder aus der Sammlung Hess angeeignet hatten. Bei polizeilichen Durchsuchungen aufgefundene Bilder wurden nach Abschluss des Strafverfahrens an die Familie Hess zurückgegeben." (Website des Wilhelm-Hack-Museum, Ludwigshafen, http://www.kirchner-ludwigshafen.de/der_fall_kirchner.html#nav)
Hierzu gehörte jedoch nicht das 1957 in der Privatsammlung Ludwig Hack auftauchende Werk Kirchners "Das Urteil des Paris" (heute Wilhelm-Hack-Museum, Ludwigshafen.
Der SPIEGEL (39/1950) berichtete damals:

"Robert Schuppner, des betrügerischen Verkaufs gefälschter Bilder angeklagter Maler aus Köln ... stand jetzt vor Gericht. Mitangeklagt war Josef Jenniches (rechts), seit 25 Jahren Faktotum des Kölnischen Kunstvereins. Der hatte Bilder aus dem Besitz des jüdischen Emigranten Heß an Schuppner verkauft und Schuppner mit selbstgepinselten Aquarellen von "Nolde" und "Klee" übers Ohr gehauen... Zwanzig teils echte teils unechte Werke moderner Kunst illustrierten die kahlen Wände des Gerichtssaals. Schuppner konnte seine Gutgläubigkeit in beiden Fällen nachweisen und wurde freigesprochen Jenniches erhielt 1 Jahr Gefängnis, mit 3 Jahren Bewährungsfrist." (Foto: nach einem Spiegel-PDF der Druckseite, dort keine Angaben zum Fotografen)