Wie mehrere Medien übereinstimmend Ende November 2015 berichten, steht vor der der 7. Strafkammer des LG Regensburg unter Vorsitz der Richterin Dr. Bettina Mielke ein Zahntechniker vor Gericht, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, eine Künstlerin beauftragt zu haben, zahlreiche Gemälde nach dem Stil von Künstlern wie Modersohn-Becker, Giacometti, Chagall, Nolde oder Picasso für ihn hergestellt zu haben, um diese anschließend einem tschechischen "Experten" anzuvertrauen, der diese auf alt trimmen sollte, um anschließend selbst diese Fälschungen im In- und Ausland als originale Kriegsbeutekunst anzubieten. Vorgeworfen wird ihm banden- und gewerbsmäßiger Betrug in 9 Fällen in den Jahren 2007-2010.
Als Verkaufsort wählte er eine Regensburger Tiefgarage oder sein Haus. Dabei soll ein Schaden von 577 000 € entstanden sein. Zu seiner Verteidigung führte der Angeklagte an, er habe die Fälschungen nie als Originale angeboten, sondern als "wie gesehen, ohne Garantie" verkauft. Allerdings hatte er die Werke, die er selbst als Fälschungen in Auftrag gegeben hatte, mit "Expertisen" bislang Ungenannter angeboten, die den Werken ein orignales Alter bescheinigten. Aus dem entstandenen Schaden wird deutlich, daß der Zahntechniker die Werke zu Schnäppchenpreisen angeboten hatte. Dies steht im Widerspruch zu seiner Gerichtsbehauptung, die Originale seien Originale.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft 16 Fälle mit einem Millionenschaden angeklagt. Das Landgericht hatte aber einige Fälle nicht zugelassen, bei denen die Originalkünstler nicht vermerkt waren.
Ein verdeckter Ermittler ließ die Sache auffliegen. Auf den Angeklagten aufmerksam geworden waren die Fahnder bereits 2009 durch ein Rechtshilfeersuchen ihrer Kollegen aus Pilsen. Diese führten bereits ein Ermittlungsverfahren gegen eine tschechische Malerin und einen Dritten, der mit Fälschungen handelte. Bei diesem war der Zahntechniker interessanterweise als Kunde registriert. Daraufhin wurde dieser vom LKA überwacht und sein Telefon abgehört. Dabei stellte sich heraus, so die LKA-Zeugin, daß der Angeklagte am Telefon „konspirative Gespräche“ führte, indem er von Büchern statt von Bildern sprach, Gemälde in Tschechien bestellte und sie in seinem PKW dort abholte. Bei einem Grenzübertritt von Tschechien wurden bei einer Kontrolle elf Gemälde ("Flohmarktkäufe") festgestellt. Im September 2010 wurde seine Wohnung durchsucht . Der daraufhin ergangene Haftbefehl wurde rasch gegen Auflagen wieder außer Vollzug gesetzt. Nach seiner Haftentlassung hatte der Angeklagte die dubiosen Werke Auktionshäusern "zur Begutachtung" eingeliefert, um mit deren positive Aussagen die Echtheit der Werke zu reklamieren..
Vor Gericht führte der Angeklagte zunächst aus, seit 50 Jahren Sammler und Maler zu sein. Er habe um 2000 erstmals Kontakt zum tschechischen Händler gehabt und ihm mehrere Bilder für jeweils 6000 $ abgekauft. Die Herstellerin der Fälschungen habe er nie kennengelernt. Erstmals 2002 habe er einem anerkannten Labor den Auftrag für eine Expertise gegeben, um zu sehen ob das Bild „echt“ sei. Die Analyse sei positiv gewesen. Dies bedeute aber nicht, daß es sich um Originale handelt. Die "Expertisen" bescheinigten nur, daß die Fälschungen „alt und gut“ seien. In der Folgezeit habe er 48 "Expertisen" erstellen lassen und dafür um die 100.000 € ausgegeben. Auch habe er seinen Kunden gegenüber nie von Originalen gesprochen, sondern auch in den Kaufverträgen stets „Bilder wie gesehen und ohne Garantie“ festgehalten. Den in der Anklageschrift geschilderten Deal mit dem verdeckten Ermittler bezeichnete der Angeklagte schlicht als falsch. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte dem „Kunden“ ein Bild von Pechstein für 70.000 Euro verkauft haben, wobei 10.000 € als Sicherungsleistung in bar angezahlt wurden.
Die Sachbearbeiterin des Landeskriminalamtes berichtete hingegen, daß der Angeklagte in seiner Vernehmung eingeräumt hatte, die Bilder als Originale angeboten und verkauft zu haben. Dabei habe er das Märchen erzählt, daß es sich hierbei um echte Kriegsbeutekunst eines Nazis handle, die aus dem Nachlaß des Vaters eines Freundes stamme. Dessen Familie habe sich entschlossen, die Bilder zu verkaufen. Die frei erfundene Story räumte der Zahntechniker ein. Er habe diese nur erfunden, da ihn sein tschechischer Händler um Verschwiegenheit gebeten habe. Ihm selbst habe der Verkäufer gesagt, die Bilder stammten „aus einem Depot russischer Generäle.“
Neben dem in der Anklageschrift aufgeführten Gemälde habe der Angeklagte dem verdeckten Ermittler weitere 22 Bilder zu einem Gesamtpreis von 1,4 Mio. € angeboten. Der Angeklagte machte vor Gericht interessanterweise die Einlassung, die Bilder seien tatsächlich alt. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft seien absurd und unlogisch. Er habe bei dem tschechischen Händler doch Hunderte von Bildern erworben. Er bezweifelte zudem, daß eine einzelne Malerin diese Menge an Künstlern abdecken könne. Die von ihm selbst aufgeworfene Frage, wo denn das ganze alte Material, die alten Farben, herkommen sollen, wurde zu seinem Nachteil allerdings bereits geklärt: Nach Angaben des LKA soll der Angeklagte alte Farben, wie sie von Restauratoren verwendet werden, im einschlägigen Handel für 10 000 € im Jahr bestellt und dem tschechischen Händler zur Verfügung gestellt haben.