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Französisches Berufungsgericht hebt Spies-Urteil auf

Wie die SZ berichtet, hat das Berufungsgericht in Versailles ein Urteil von 2013 für ungültig erklärt, nachdem Werner Spies zusammen mit einem französischen Galeristen für sein Falschgutachten zu einem „Beltracchi“-Bild („Tremblement de Terre“, angeblich von Max Ernst) eine Strafe von 652.833 € zahlen sollte. Der Autor des Werkkatalogs habe nicht dieselbe Verantwortung wie ein Verkaufsexperte. SZ v. 11.12.2015, HF2, S.12 

Bewertung: 

Das Urteil entlastet zwar im Einzelfall Werner Spies und spart dem Bestverdiener eine kleinere Strafzahlung, doch bedeutet das Urteil für den französischen Rechtsraum zweierlei: eine noch stärkere Verantwortung für den Kunsthandel, die sogar so weit geht, den Gutachten und Werkverzeichnissen selbst anerkannter kunsthistorischer Spezialisten noch stärker als bisher zu misstrauen – und ein nahezu haftungsfreies Agieren von Kunsthistorikern im Rahmen von Expertisen und Werkverzeichnissen. Das wertet deren Beurteilungen in Zukunft bis zur Bedeutungslosigkeit herab und spiegelt dabei wider, daß Kunsthistoriker aufgrund fehlender Ausbildung und weit verbreiteter Realitätsferne sich mit Fälschungserkennung kaum auskennen.

Christian Müller-Straten

Konzertierte Aktion gegen Falschgeldbesteller aus dem Darknet

Seit Anfang 2014 werden zunehmend Falschgeldangebote im nicht sichtbaren Bereich des Internet, dem Darknet festgestellt. Gleichzeitig stiegen, wie im gesamten Europa, auch in Bayern die Anhaltezahlen von Falschgeld in starkem Maße an. Eine Beziehung zwischen diesem Falschgeldanstieg und den Angeboten im Darknet steht für die Experten fest.

Falschgeldtäter werden regelmäßig bei der Verausgabung von Falsifikaten entdeckt und auch wegen Geldfälschung angezeigt. Bei ihren Bestellungen wähnen sich diese noch in großer Sicherheit. Sie vertrauen darauf, im Netz keinerlei Spuren zu hinterlassen und so die Ermittlungen zu ihrer Person ins Leere laufen zu lassen.

Tatsächlich hatten sich aber aus laufenden Ermittlungen heraus Hinweise auf Tatverdächtige ergeben, die sich Falschgeld im Darknet bestellt hatten.
Es handelte sich dabei um italienische Fälschungen verschiedener Werte. Die Noten waren in sehr guter Qualität hergestellt worden und nach der Bestellung europaweit per Post versandt worden.
Unter der Leitung des Bayerischen Landeskriminalamtes wurden bei Bestellern aus Bayern am Mittwoch, 11.11.2015 an verschiedenen Orten Bayerns gleichzeitig 16 Wohnungen durchsucht. Dabei waren auch die jeweils örtlich zuständigen Kriminalpolizeiinspektionen beteiligt. 

Die Personen stehen in dringendem Verdacht, sich durch Bestellungen im Darknet Falschgeld verschafft zu haben, um dieses anschließend als echt in Verkehr zu bringen. Für alle Wohnungen waren zuvor über die jeweiligen Staatsanwaltschaften durch die zuständigen Amtsgerichte Durchsuchungsbefehle erwirkt worden.

Bei den Maßnahmen konnten in zwei Münchner Wohnungen geringe Mengen an Falschgeld aufgefunden werden. Auch in Mittelfranken wurden konkrete Hinweise auf Falschgelddelikte gesichert. 

Weitere sichergestellte Beweismittel müssen noch ausgewertet werden, um die Bestellvorgänge beweiskräftig nachzuweisen. Hierfür wurden durch die Beamten Computer und Speichermedien sichergestellt.

Über das gefundene Falschgeld hinaus führte die Suche auch zum zufälligen Auffinden von Betäubungsmitteln und Waffen sowie verbotenen Gegenständen nach dem Waffengesetz, wie z.B. Schlagringen.

Die Täter erwartet eine Strafanzeige wegen Verbrechen der Geldfälschung. Diese werden nach dem StGB mit Freiheitsstrafen nicht unter einem Jahr bestraft.

Quelle: LKA München

Jetzt werden auch Oldtimer-Autos gefälscht

Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) warnt nach einem Bericht in der WELT vor vermeintlichen Baureihen-Topmodellen, die sich nur bei ganz genauem Hinsehen als gefälscht herausstellen.

"Als die Fahrzeughersteller in den 1960er- und 1970er-Jahren ihr Produktportfolio erweiterten, boten sie neben Basismodellen verstärkt Baureihen-Topmodelle wie BMW 2002 ti, 911 Carrera RS 2,7 oder NSU TT/TTS an, die heute bei Liebhabern besonders begehrt sind. Und deshalb zunehmend zusammengestückelt werden.

Dabei muss man unterscheiden: Ein Basismodell kann mit den entsprechenden Teilen heute noch zum Topmodell aufgerüstet werden. Derartige Umbauten sind in der Regel zulässig und verhindern die Einstufung des Fahrzeugs als Oldtimer nicht. Die ursprüngliche Fahrzeug-Ident-Nummer (FIN) wird unverändert belassen, so ist jederzeit erkennbar, dass der Klassiker umgebaut wurde.

Allerdings beobachten die GTÜ-Sachverständigen, dass immer häufiger Original-Kfz-Briefe der Topmodelle ohne Fahrzeug zum Kauf angeboten werden. Hat ein "Umbauer" einen solchen vorliegen, ist offenbar für nicht wenige die Versuchung zu groß, das umgebaute Fahrzeug mit der zum Brief passenden FIN zu versehen und dadurch den Wert des Fahrzeugs zu vervielfachen.

Eine gefälschte FIN erkennt man nach Angaben der Sachverständigen zum Beispiel daran, dass Schlagtiefe und Gravur vom Original abweichen. Schwieriger erkennbar wird die Fälschung, wenn zum Beispiel beim Porsche 911 ein Stück des Gepäckraumbodens mit der original eingeschlagenen FIN in das Fahrzeug eingebaut wird. Da die verräterischen Teile meist überlackiert sind, kann man die Täuschung hier nur schwer erkennen.

Deshalb sollte ein Käufer darauf achten, dass die Fahrzeughistorie lückenlos nachvollziehbar dokumentiert und außerdem die Lackierung im Bereich der FIN im Auslieferungszustand ist. Ist die Karosserie erkennbar umfangreich "restauriert" und die Historie unvollständig, ist das Risiko einer Fälschung extrem hoch, warnt die GTÜ." [Anonymus: Gefälschte Oldtimer im Kommen. Risiko beim Klassiker-Kauf. In: Die Welt v. 27.3.2015, http://www.welt.de/138862045)

Ein anderer Aspekt bei Pharmafälschungen

Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung zufolge wurden u.a. für deutsche Pharmahersteller von der indischen Firma GVK Bio in Hyderabad (Telangana) seit Jahren systematisch Tests and Menschen gefälscht.  "Im Frühjahr 2014 hatte die französische Arzneimittelüberwachungsbehörde ANSM bei einer Stichprobe festgestellt, daß GVK Bio in allen neun überprüften Studien" manipuliert hatte (SZ v. 5.12.2014). Die Folge: Etlichen deutschen Pharmaunternehmen droht aufgrund mutmaßlich gefälschter medizinischer Studien der Entzug von Medikamentenzulassungen. Im Zeitungsbericht genannt werden Betapharm und Hexal. Derzeit werden die Zulassungen EU-weit geprpüft.
Gesundheitsgefahren für Verbraucher sind nicht derzeit bekannt.

Gefälschtes Mollath-Zitat in Sixt-Werbung - gefälschtes Mollath-Fax aus Auswaltskanzlei

Grenzen der Ironie
Mollath-Fälschungen nehmen zu: Während sich Autovermietungschef Erich Sixt bei Gustl Mollath entschuldigen mußte, weil SIXT in einer Anzeige in der Süddeutschen Zeitung Herrn Mollath ein frei erfundenes Zitat in die Schuhe geschoben hatte, um Werbung für seine angeblich irren Mietpreise zu machen ["Wenn hier jemand verrückt ist, dann der Sixt mit seinen Preisen"], komt Neues zu einem gefälschten Fax zutage, das um ein Haar schon vor Monaten zu einer Freilassung Mollaths aus bayerischen Psychiatrie geführt hätte.
Fakefax aus Wiesbadener Anwaltskanzlei
Wie die WELT berichtet, hatte im Glauben an die Echtheit des Dokuments die Klinikleitung Mollath bereits eröffnet, sofort ein freier Mann zu sein. Letzten Freitag wurde nun bekannt: Das Schreiben kam einer Anwaltskanzlei in Wiesbaden. Die Staatsanwaltschaft der hessischen Landeshauptstadt bestätigte, dass sie wegen Gefangenenbefreiung, Amtsanmaßung und Urkundenfälschung ermittele. Dem Fälscher droht eine mehrjährige Haftstrafe.

Der Rechtsanwalt werde in dem Verfahren jedoch vorerst als Zeuge geführt, denn der Anwalt hatte angegeben, einem Mandanten, der dem Justizopfer Mollath habe helfen wollen, gestattet zu haben, spätabends aus der Kanzlei Leserbriefe zu dem Fall faxen zu dürfen. Dem Anwalt sei erst später klargeworden, daß eine Fälschung über sein Gerät gelaufen sei. Der Jurist habe schon am 20. Juni in einer Schutzschrift bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden seine Sicht der Dinge hinterlegt. Dies sollte mutmaßlich eine Durchsuchung der Kanzlei verhindern. Durchsucht wurde trotzdem, denn auch die Staatsanwaltschaft Bayreuth war schon auf den Fax-Anschluss in Wiesbaden gestoßen.Bei Vernehmungen machte der Rechtsanwalt keine Angaben. Die Ermittlungen gehen weiter.
Quelle: Die WELT v. 17.8.2013. Zusammengefasst von C. Müller-Straten