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Marouflierung/Marouflage

Die Doublierung ist nicht zu verwechseln mit der Marouflage, bei der das Hinterkleben eines textilen Bildträgers mit einem starren Träger gemeint ist. Dabei wird eine Malerei auf eine Wand, Decke oder Platte geklebt, oder auf eine Nachbildung des Gewölbes, die anschließend unter der Decke befestigt wird (wie. z. B. das Deckengemälde von Chagall im Zuschauerraum der Pariser Opéra Garnier, welches auf eine künstliche Kuppelschale maroufliert wurde, hinter der das Originalgemälde erhalten ist). In der Restaurierung wurde die Marouflage eingesetzt, um den textilen Bildträger zu stabilisieren, oder um Löcher, Risse, Unebenheiten etc. zu unterkleben um eine glatte Oberfläche zu erhalten. Auch bei Ölskizzen auf Papier und Kartons findet man diesen Vorgang angewendet. Da Marouflagen nur selten rückgängig gemacht werden können, ohne die originale Substanz anzugtreifen, die Reversibilität heute aber eine der Hauptanforderungen an die Restaurierung ist, sollte diese Technik nicht mehr eingesetzt werden. [1]

Dipl.-Rest. Dr. Paul-Bernhard Eipper
paulbernhardeipper@gmail.com
http://www.museum-joanneum.at/das-joanneum/unser-betrieb/ueber-das-joanneum/servicefunktionen/museumsservice/restaurierung/dipl-rest-dr-paul-bernhard-eipper.html

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Marouflage

Schweizer Museumsverband lehnt Urheberrechtsschutz für alle Fotos ab

Geplanter Lichtbildschutz würde kulturelle Teilhabe und Forschung behindern

Die geplante Einführung des Lichtbildschutzes ins Schweizer Urheberrecht bereitet dem Schweizer Verband der Museen (VMS) und ICOM Schweiz (Internationaler Museumsrat) Sorge. Kurz vor Jahresende hatte der Nationalrat den Gesetzesentwurf des Bundesrats zur Modernisierung des Urheberrechtsgesetzes (URG) weitgehend gutgeheissen. Im Entwurf findet sich auch der Schutz der „nicht-individuellen Fotografie“. Damit würden sämtliche Fotografien, die dreidimensionale Objekte abbilden, einen urheberrechtlichen Schutz erhalten, auch wenn sie nicht die dafür bisher erforderliche „Individualität“ aufweisen.

Diese Revision beträfe nicht nur die Museen. Denn jegliche Verwendung und Verbreitung alltäglicher Schnappschüsse, Produktefotos oder Urlaubsbilder würde genehmigungs- und vergütungspflichtig, auch eine Veränderung der Fotos etwa durch ausschnittsweise Abbildung wäre nur mit Zustimmung des Fotografen möglich. Röntgenaufnahmen, Aufnahmen von Wärmebildkameras etc. würden ebenfalls geschützt.

Besonders problematisch ist aus Sicht der Museen, dass der Schutz rückwirkend eintreten soll. Sämtliche Fotos, deren Herstellung noch keine 50 Jahre zurückliegt, würden erfasst. Sollen sie verwendet werden, müsste dies zukünftig genehmigt und vergütet werden, auch wenn ihre Herstellung damals bereits bezahlt worden war. Bei den Museen wären davon beispielsweise Objektfotografien oder Aufnahmen historischer Ereignisse in den Archiven der Museen betroffen. Ebenso wären aber mit einem Schlag Aufnahmen dreidimensionaler Objekte aus der Verwaltung, Wissenschaft und Forschung, von Vereinen, Unternehmen und aller Privatpersonen urheberrechtlich geschützt. Sollen diese Fotos verwendet werden, etwa für ein Firmenjubiläum, müssten die Fotografen nun aufwendig ermittelt und um Erlaubnis gefragt werden. Wer jedoch vor Jahrzehnten ein Foto geschossen hat, lässt sich meist nicht mehr recherchieren. Fotos unbekannter Fotografen, zumal wenn sie bisher unveröffentlicht blieben, könnten kaum mehr verwendet werden.

Aus Sicht der Museumsverbände würde diese rückwirkende Geltung des Lichtbildschutzes die öffentliche Erschliessung und Erforschung älterer Fotobestände erheblich erschweren und hätte erhebliche Auswirkungen auf alle Bereiche der Gesellschaft. Diese Wirkung wurde bisher öffentlich kaum wahrgenommen.

Nunmehr liegt der Entwurf dem Ständerat vor. Dessen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-SR) hat ihn für ihre erste Sitzung am 21./22. Januar auf die Tagesordnung genommen. Der VMS und ICOM Schweiz setzen darauf, dass die Kommission den Lichtbildschutz ablehnt, und empfehlen dringend an der geltenden Rechtslage zum Schutz fotografischer Werke festzuhalten, die durch die Schweizer Gerichte bestens präzisiert wurde.

Catherine Schott, Generalsekretärin
Generalsekretariat
Verband der Museen der Schweiz VMS
ICOM Schweiz - Internationaler Museumsrat
c/o Landesmuseum Zürich
Postfach, Museumstrasse 2, CH-8021 Zürich
Tel. +41 (0)44 218 65 88 Fax +41 (0)44 218 65 89
info@museums.ch
www.museums.ch

Ist der älteste Mensch aller Zeiten eine Fälschung?

Nach einem Zeitungsbericht * soll es sich  bei Jeanne Calment, der angeblich ältesten Frau der Welt - sie soll erst nach 122 Jahren gestorben sein - in Wahrheit um ihrer Tochter Yvonne handeln. Yvonne habe  nach Recherchen von Nikolai Sak ** schon früh die Identität ihrer Mutter angenommen, um die damals übliche Erbschaftssteuer vn 35 % zu umgehen. Die Familie besaß mehrere Häuser in der Provence. Nach Zak ist Jeanne vor etwa 35 Jahren gestorben. Yvonne wäre jetzt 99 Jahre geworden.

Zak stützt sich vor allem auf Ungereimtheiten der öffentlichen Erinnerungen (und Methoden der Umfrage und Photoshop-Vergleiche von Bildern); "Sie erwähnte beispielsweise, einst Vincent van Gogh Im Laden ihres Vaters begegnet zu sein. Tatsächlich aber habe Jeannes Vater nie einen Laden besessen, wohl aber Yvonnes Vater." Nun soll zur Klärung von Fragen das Grab von Jeanne geöffnet werden, in dem sie 1997 offiziell beigesetzt wurde.

* Berit Uhlmann: Madame Calment und ihre Tochter. War die offiziell älteste Frau der Welt eine Betrügerin? in: Süddeutsche Zeitung v. 4.1.2019, S. 16

** veröffentlicht in Researchgate, https://www.researchgate.net/publication/329773795_Jeanne_Calment_the_secret_of_longevity

Gemäldeumschlagkanten

Im Zierrahmenfalz finden sich oft Hinweise verborgen, die uns Anhaltspunkte zur Entstehung und zum Werkprozess eines Bildes geben. Früher haben mehr Maler als heute ihre Gemäldeleinwände selbst vorbereitet, aufgespannt und grundiert. Im vom Zierrahmen verdeckten Randbereich finden sich Informationen, die Kopisten und Fälscher nicht haben.
Die Grundierung soll den Untergrund glätten, die Textur des Untergrundes dämpfen und eine Verankerung der Malschichten auf dem Träger gewährleisten. Meist haben Künstler die Gewebe erst im aufgespannten Zustand grundiert. Aber es gibt auch vor dem Aufspannen grundierte Leinwände. Oder auch fertig gemalte Gemälde, welche vor dem Aufspannen zunächst auf einen passenden Ausschnitt hin passend geschnitten wurden. Das trifft besonders auf viele Pleinair-Skizzen zu.
Norbertine von Bresslern-Roth, Österreichs bedeutendste Tiermalerin, grundierte Ihre Bilder stets im aufgespannten Zustand selbst, da sich die zuvor ungewaschenen Trägergewebe beim Trocknen der flüssig aufgebrachten Grundierung straff spannen. In der zeitgenössischen Kunst dominieren Acrylgründe, die auf Rollen aber auch in genormten Größen angeboten werden. Meist handelt es sich hier um beschichtete Gewebe, was man daran erkennt, daß die Grundierung auf dem Gewebe aufliegt und das Gewebe nicht durchdringt. Heutige Künstler erwerben zumeist genormte Formate, wo die fertig grundierten Leinwände bereits auf dem Keilrahmen aufgespannt ist.
Eine in ihrem ursprünglichen Zustand erhaltene Umschlagskante ist ein Indiz dafür, daß das Gemälde nicht beschnitten wurde, d.h. in seinen Ausmaßen nicht verändert wurde. Dies war bei früheren Restaurierungsmaßnahmen durchaus üblich; man schnitt Gemälde häufig einfachheitshalber vom Spannrahmen und verkleinerte sie dadurch beim Neuaufspannen, da man ja wieder Material für den Umspann benötigte. Dabei veränderte sich auch das Innenmaß der Zierrahmen, weshalb die originalen Rahmen bei dieser Prozedur zumeist verschwanden und durch modischere Rahmen ersetzt wurden.
Zu den herstellungsgeschichtlich relevanten Prozesse gibt uns der Umschlag eines Gemäldes also genauso wertvolle Hinweise, wie auch zur Geschichte des Gemäldes selbst. Zumeist aber sind diese maltechnischen Details jedoch durch den Zierrahmen für unsere Augen verborgen, weshalb diese beim Anfertigen von Kopien oder Fälschungen zumeist außeracht gelassen werden. Für den Maltechniker sind die Umschläge hingegen extrem wichtig, da diese unsichtbaren Details Geschichten erzählen können, die geradewegs in die Werkstatt des Künstlers führen und darüber hinaus Indizien über die Biografie eines Gemäldes bereithalten.
 
Abb. 1: Original erhaltener Leinengewebe-Umspann mit ursprünglicher Aufnagelung. Foto: Autor
 
Abb. 2: Original erhaltener Leinengewebe-Umspann mit ursprünglicher Aufnagelung. Foto: Autor
 
Abb. 2a: Der Umschlag zeigt die Malkante eines selbstaufgespannten und grundierten Jutegewebes von Norbertine von Bresslern-Roth.  Foto: Autor
 
Abb. 3: Der Umschlag zeigt die Malkante eines verworfenen, andersfarbigen, leicht verkleinerten Gemäldes auf Leinen, das unter einem Gemälde von Norbertine von Bresslern-Roth liegt. Dieses liegt in seiner zweiten Aufnagelung vor.  Foto: Autor
 
Abb. 4: Der Umschlag zeigt die Malkante eines verworfenen, andersfarbigen, leicht verkleinerten Gemäldes auf Leinen, das unter einem Gemälde von Norbertine von Bresslern-Roth liegt. Dieses liegt in seiner zweiten Aufnagelung vor. Foto: Autor
 
Abb. 5: Der Umschlag zeigt die Malkante eines verworfenen, andersfarbigen, leicht verkleinerten Gemäldes auf Leinen, welches unter einem Gemälde von Norbertine von Bresslern-Roth liegt. Dieses liegt in seiner zweiten Aufnagelung vor. Foto: Autor
 
Abb. 6: Original erhaltener Umspann mit ursprünglicher Aufnagelung. Das Gemälde wurde nach seiner Fertigstellung beschnitten und vom Künstler aufgespannt . Foto: Autor
 
Abb. 7: Zeitgenössisches Leinengewebe, das vom Künstler selbst grundiert wurde, nachdem es aufgespannt wurde. Foto: Autor
 
Abb. 8: Zeitgenössisches Leinengewebe, das vom Künstler selbst grundiert wurde, nachdem es aufgespannt wurde. Foto: Autor
 
Dipl.-Rest. Dr. Paul-Bernhard Eipper
paulbernhardeipper@gmail.com