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Physiker Schön bleibt ohne Doktortitel

Einer Kurznachricht der SZ vom 2.8.2013 ist zu entnehmen, daß in Deutschland der Doktortitel auch aberkannt werden kann, wenn es bei der Doktorarbeit rechtens zuging. Dann nämlich, wenn sich der Promovierte im weiteren Leben "unwürdig" verhält.

So jedenfalls hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Falle des Physikers Jan Hendrik Schön entschieden, der "vor elf Jahren nach einer Serie gefälschter, in höchstrangigen Fachjournalen veröffentlichter Forschungsbeiträge als Wissenschaftsbetrüger aufflog." Schön hatte aufsehenerregende Erkenntnisse und Laborergebnisse zur Nanophysik und Fragen der Supraleitung manipuliert. Schöns Fall hatte zu erheblichen Erschütterungen im gesamten Wissenschaftssystem geführt. Geschädigt wurde u.a. "Science". Die Max-Planck-Gesellschaft kam noch mit einem blauen Auge davon: Sie war im Begriff, Schön als Direktor zu berufen.

Quelle: "PAI": Dr. Unwürdig. Physiker Schön bleibt ohne Titel. In: Süddeutsche Zeitung v. 2.8.2013

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