Schweizer Museumsverband lehnt Urheberrechtsschutz für alle Fotos ab
Geplanter Lichtbildschutz würde kulturelle Teilhabe und Forschung behindern
Die geplante Einführung des Lichtbildschutzes ins Schweizer Urheberrecht bereitet dem Schweizer Verband der Museen (VMS) und ICOM Schweiz (Internationaler Museumsrat) Sorge. Kurz vor Jahresende hatte der Nationalrat den Gesetzesentwurf des Bundesrats zur Modernisierung des Urheberrechtsgesetzes (URG) weitgehend gutgeheissen. Im Entwurf findet sich auch der Schutz der „nicht-individuellen Fotografie“. Damit würden sämtliche Fotografien, die dreidimensionale Objekte abbilden, einen urheberrechtlichen Schutz erhalten, auch wenn sie nicht die dafür bisher erforderliche „Individualität“ aufweisen.
Diese Revision beträfe nicht nur die Museen. Denn jegliche Verwendung und Verbreitung alltäglicher Schnappschüsse, Produktefotos oder Urlaubsbilder würde genehmigungs- und vergütungspflichtig, auch eine Veränderung der Fotos etwa durch ausschnittsweise Abbildung wäre nur mit Zustimmung des Fotografen möglich. Röntgenaufnahmen, Aufnahmen von Wärmebildkameras etc. würden ebenfalls geschützt.
Besonders problematisch ist aus Sicht der Museen, dass der Schutz rückwirkend eintreten soll. Sämtliche Fotos, deren Herstellung noch keine 50 Jahre zurückliegt, würden erfasst. Sollen sie verwendet werden, müsste dies zukünftig genehmigt und vergütet werden, auch wenn ihre Herstellung damals bereits bezahlt worden war. Bei den Museen wären davon beispielsweise Objektfotografien oder Aufnahmen historischer Ereignisse in den Archiven der Museen betroffen. Ebenso wären aber mit einem Schlag Aufnahmen dreidimensionaler Objekte aus der Verwaltung, Wissenschaft und Forschung, von Vereinen, Unternehmen und aller Privatpersonen urheberrechtlich geschützt. Sollen diese Fotos verwendet werden, etwa für ein Firmenjubiläum, müssten die Fotografen nun aufwendig ermittelt und um Erlaubnis gefragt werden. Wer jedoch vor Jahrzehnten ein Foto geschossen hat, lässt sich meist nicht mehr recherchieren. Fotos unbekannter Fotografen, zumal wenn sie bisher unveröffentlicht blieben, könnten kaum mehr verwendet werden.
Aus Sicht der Museumsverbände würde diese rückwirkende Geltung des Lichtbildschutzes die öffentliche Erschliessung und Erforschung älterer Fotobestände erheblich erschweren und hätte erhebliche Auswirkungen auf alle Bereiche der Gesellschaft. Diese Wirkung wurde bisher öffentlich kaum wahrgenommen.
Nunmehr liegt der Entwurf dem Ständerat vor. Dessen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-SR) hat ihn für ihre erste Sitzung am 21./22. Januar auf die Tagesordnung genommen. Der VMS und ICOM Schweiz setzen darauf, dass die Kommission den Lichtbildschutz ablehnt, und empfehlen dringend an der geltenden Rechtslage zum Schutz fotografischer Werke festzuhalten, die durch die Schweizer Gerichte bestens präzisiert wurde.
Catherine Schott, Generalsekretärin
Generalsekretariat
Verband der Museen der Schweiz VMS
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