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Französisches Berufungsgericht hebt Spies-Urteil auf

Wie die SZ berichtet, hat das Berufungsgericht in Versailles ein Urteil von 2013 für ungültig erklärt, nachdem Werner Spies zusammen mit einem französischen Galeristen für sein Falschgutachten zu einem „Beltracchi“-Bild („Tremblement de Terre“, angeblich von Max Ernst) eine Strafe von 652.833 € zahlen sollte. Der Autor des Werkkatalogs habe nicht dieselbe Verantwortung wie ein Verkaufsexperte. SZ v. 11.12.2015, HF2, S.12 

Bewertung: 

Das Urteil entlastet zwar im Einzelfall Werner Spies und spart dem Bestverdiener eine kleinere Strafzahlung, doch bedeutet das Urteil für den französischen Rechtsraum zweierlei: eine noch stärkere Verantwortung für den Kunsthandel, die sogar so weit geht, den Gutachten und Werkverzeichnissen selbst anerkannter kunsthistorischer Spezialisten noch stärker als bisher zu misstrauen – und ein nahezu haftungsfreies Agieren von Kunsthistorikern im Rahmen von Expertisen und Werkverzeichnissen. Das wertet deren Beurteilungen in Zukunft bis zur Bedeutungslosigkeit herab und spiegelt dabei wider, daß Kunsthistoriker aufgrund fehlender Ausbildung und weit verbreiteter Realitätsferne sich mit Fälschungserkennung kaum auskennen.

Christian Müller-Straten