Konzertierte Aktion gegen Falschgeldbesteller aus dem Darknet
Seit Anfang 2014 werden zunehmend Falschgeldangebote im nicht sichtbaren Bereich des Internet, dem Darknet festgestellt. Gleichzeitig stiegen, wie im gesamten Europa, auch in Bayern die Anhaltezahlen von Falschgeld in starkem Maße an. Eine Beziehung zwischen diesem Falschgeldanstieg und den Angeboten im Darknet steht für die Experten fest.
Falschgeldtäter werden regelmäßig bei der Verausgabung von Falsifikaten entdeckt und auch wegen Geldfälschung angezeigt. Bei ihren Bestellungen wähnen sich diese noch in großer Sicherheit. Sie vertrauen darauf, im Netz keinerlei Spuren zu hinterlassen und so die Ermittlungen zu ihrer Person ins Leere laufen zu lassen.
Tatsächlich hatten sich aber aus laufenden Ermittlungen heraus Hinweise auf Tatverdächtige ergeben, die sich Falschgeld im Darknet bestellt hatten.
Es handelte sich dabei um italienische Fälschungen verschiedener Werte. Die Noten waren in sehr guter Qualität hergestellt worden und nach der Bestellung europaweit per Post versandt worden.
Unter der Leitung des Bayerischen Landeskriminalamtes wurden bei Bestellern aus Bayern am Mittwoch, 11.11.2015 an verschiedenen Orten Bayerns gleichzeitig 16 Wohnungen durchsucht. Dabei waren auch die jeweils örtlich zuständigen Kriminalpolizeiinspektionen beteiligt.
Die Personen stehen in dringendem Verdacht, sich durch Bestellungen im Darknet Falschgeld verschafft zu haben, um dieses anschließend als echt in Verkehr zu bringen. Für alle Wohnungen waren zuvor über die jeweiligen Staatsanwaltschaften durch die zuständigen Amtsgerichte Durchsuchungsbefehle erwirkt worden.
Bei den Maßnahmen konnten in zwei Münchner Wohnungen geringe Mengen an Falschgeld aufgefunden werden. Auch in Mittelfranken wurden konkrete Hinweise auf Falschgelddelikte gesichert.
Weitere sichergestellte Beweismittel müssen noch ausgewertet werden, um die Bestellvorgänge beweiskräftig nachzuweisen. Hierfür wurden durch die Beamten Computer und Speichermedien sichergestellt.
Über das gefundene Falschgeld hinaus führte die Suche auch zum zufälligen Auffinden von Betäubungsmitteln und Waffen sowie verbotenen Gegenständen nach dem Waffengesetz, wie z.B. Schlagringen.
Die Täter erwartet eine Strafanzeige wegen Verbrechen der Geldfälschung. Diese werden nach dem StGB mit Freiheitsstrafen nicht unter einem Jahr bestraft.
Quelle: LKA München