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Gefälschtes Mollath-Zitat in Sixt-Werbung - gefälschtes Mollath-Fax aus Auswaltskanzlei

Grenzen der Ironie
Mollath-Fälschungen nehmen zu: Während sich Autovermietungschef Erich Sixt bei Gustl Mollath entschuldigen mußte, weil SIXT in einer Anzeige in der Süddeutschen Zeitung Herrn Mollath ein frei erfundenes Zitat in die Schuhe geschoben hatte, um Werbung für seine angeblich irren Mietpreise zu machen ["Wenn hier jemand verrückt ist, dann der Sixt mit seinen Preisen"], komt Neues zu einem gefälschten Fax zutage, das um ein Haar schon vor Monaten zu einer Freilassung Mollaths aus bayerischen Psychiatrie geführt hätte.
Fakefax aus Wiesbadener Anwaltskanzlei
Wie die WELT berichtet, hatte im Glauben an die Echtheit des Dokuments die Klinikleitung Mollath bereits eröffnet, sofort ein freier Mann zu sein. Letzten Freitag wurde nun bekannt: Das Schreiben kam einer Anwaltskanzlei in Wiesbaden. Die Staatsanwaltschaft der hessischen Landeshauptstadt bestätigte, dass sie wegen Gefangenenbefreiung, Amtsanmaßung und Urkundenfälschung ermittele. Dem Fälscher droht eine mehrjährige Haftstrafe.

Der Rechtsanwalt werde in dem Verfahren jedoch vorerst als Zeuge geführt, denn der Anwalt hatte angegeben, einem Mandanten, der dem Justizopfer Mollath habe helfen wollen, gestattet zu haben, spätabends aus der Kanzlei Leserbriefe zu dem Fall faxen zu dürfen. Dem Anwalt sei erst später klargeworden, daß eine Fälschung über sein Gerät gelaufen sei. Der Jurist habe schon am 20. Juni in einer Schutzschrift bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden seine Sicht der Dinge hinterlegt. Dies sollte mutmaßlich eine Durchsuchung der Kanzlei verhindern. Durchsucht wurde trotzdem, denn auch die Staatsanwaltschaft Bayreuth war schon auf den Fax-Anschluss in Wiesbaden gestoßen.Bei Vernehmungen machte der Rechtsanwalt keine Angaben. Die Ermittlungen gehen weiter.
Quelle: Die WELT v. 17.8.2013. Zusammengefasst von C. Müller-Straten

Physiker Schön bleibt ohne Doktortitel

Einer Kurznachricht der SZ vom 2.8.2013 ist zu entnehmen, daß in Deutschland der Doktortitel auch aberkannt werden kann, wenn es bei der Doktorarbeit rechtens zuging. Dann nämlich, wenn sich der Promovierte im weiteren Leben "unwürdig" verhält.

So jedenfalls hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Falle des Physikers Jan Hendrik Schön entschieden, der "vor elf Jahren nach einer Serie gefälschter, in höchstrangigen Fachjournalen veröffentlichter Forschungsbeiträge als Wissenschaftsbetrüger aufflog." Schön hatte aufsehenerregende Erkenntnisse und Laborergebnisse zur Nanophysik und Fragen der Supraleitung manipuliert. Schöns Fall hatte zu erheblichen Erschütterungen im gesamten Wissenschaftssystem geführt. Geschädigt wurde u.a. "Science". Die Max-Planck-Gesellschaft kam noch mit einem blauen Auge davon: Sie war im Begriff, Schön als Direktor zu berufen.

Quelle: "PAI": Dr. Unwürdig. Physiker Schön bleibt ohne Titel. In: Süddeutsche Zeitung v. 2.8.2013