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Was in Deutschland günstig aussieht, muß nicht automatisch eine Fälschung sein

Wie das ZDF v. 28.3.2012 berichtet, hatte ein Bieter bei eBay ein Handy der Luxusmarke "Vertu" entdeckt, das mit einem Startpreis von 1 € angeboten wurde. Der Neupreis im Laden liegt immerhin bei 24.000 €, was bei Vertu-Handys der Fa. Nokia fast noch die untere Mittelklasse darstellt.

Der Mann bot mit, ersteigerte das “Luxushandy” für 782 €. Als das Paket mit dem Handy eintraf, meinte der Käufer plötzlich, eine Fälschung erworben zu haben und forderte prompt mehr als 23.000 € Schadenersatz. Den wollte der Verkäufer aber nicht zahlen. Der Käufer ging vor Gericht und klagte sich durch die Instanzen. Alle Richter gaben ihm deswegen Unrecht, weil angenommen werden muß, daß der klagende Ersteigerer im Moment des Kaufes sehr wohl wußte, daß es sich bei einem derart niedrigen Startpreis nicht um ein funktionierendes Original handeln könne.

Der Bundesgerichtshof (BGH, Aktenzeichen VIII ZR 244/10) hob die vorinstanzlichen Urteile jedoch sämtlich wieder auf und verwies die Sache zurück: Ein niedriger Startpreis allein sei bei einer Auktion kein Indiz für eine Fälschung. Damit entzog sich selbstverständlich der BGH der eigentlichen Frage, ob das Handy überhaupt eine Fälschung sei; beurteilt wurde lediglich die Stichhaltigkeit der Klage-Argumentation. Das OLG muß nun prüfen, ob aus der Auktionsbeschreibung zu schließen war, daß es sich um ein Originalprodukt handelte. Für eBay entsteht daraus eine brisante Zwickmühle: War aus der Auktionsbeschreibung erkennbar, daß es sich um eine Fälschung handelte, muß sich eBay mit allen Konsequenzen nachsagen lassen, daß es erkannte Fälschungen versteigert; war dies nicht erkennbar, ist eBay von einem Original ausgegangen, das es seltsamerweise – obgleich 24.0000 € wert – mit lediglich 1 € Aufrufpreis angeboten hat. Ob das noch der eBay-Klientel vermittelbar ist? Noch brisanter wird der Fall, wenn abschließend durch unabhängige Dritte über die Frage entschieden ist, ob es sich um ein Original oder eine Fälschung, eine hochraffinierte oder doch eher primitive Fälschung handelt.